Öffentlichkeitsarbeit

Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen

Die rechtlichen Grundlagen für die Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein finden sich in § 6 Abs. 6 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes.

Wir haben 2012 erforderliche Mindeststandards für die Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein entwickelt, um unserer Arbeit einen Rahmen zu geben (aktualisierter Stand vom 10.06.2014). Diese können auf Anfrage als PDF zugesendet werden.

Seit Januar 2023 existiert auf Initiative des Bildungsministeriums und des Sozialministeriums unter Beteiligung verschiedenster Akteure (wie z.B. dem Landesschülerparlament, den Arbeitgeberverbänden
und dem Landesarbeitskreis Schulsozialarbeit Schleswig-Holstein) ein Orientierungsrahmen zur Förderung von Schulsozialarbeit. Diesen finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/I/inklusive_schule/Downloads/Schulsozialarbeit_Orientierungsrahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=2